Willkommen bei IDT – Ihre Experten für KFZ-Gutachten und Schadensbewertung
Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen, Ihrem Anlaufpunkt für professionelle Dienstleistungen im Bereich KFZ-Gutachten und Schadensbewertung. Unser engagiertes KFZ-Gutachter -Team aus erfahrenen KFZ-Sachverständigen steht Ihnen zur Seite, um eine genaue und umfassende Beurteilung Ihres Fahrzeugs vorzunehmen.
KFZ-Unfallgutachten
Schadensbewertung
Schadensmanagement
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Wir beraten Sie gern. Jetzt anrufen 030-60054593
Warum ein KFZ-Gutachten?
Ein Unfall oder Schaden am Fahrzeug kann eine Vielzahl von Unannehmlichkeiten verursachen. Ob es nun um die Klärung von Haftungsfragen, die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen oder die genaue Feststellung des Schadenumfangs geht – ein professionelles KFZ-Gutachten ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Abwicklung. Unsere Vor-Ort-Besichtigung KFZ Gutachter erstellen präzise Gutachten, die nicht nur den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeugs dokumentieren, sondern auch die Grundlage für eine effektive Reparatur oder den Austausch beschädigter Teile bilden. Ein Schadensgutachten ist die Grundlage für ihren Schadensersatzanspruch nach einem KFZ-Unfall gegenüber der haftenden Versicherung. Es beziffert die zu erwartenden Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges sowie weitere Nebenkosten, wie Nutzungsausfall und Wertminderung (siehe Haftpflichtschaden) .
Fahrzeuge
Unsere KFZ-Gutachter bearbeiten Unfallschäden an
PKW,
Motorrad,
E-Bikes
LKW & Wohnmobil
und auch an Sonderfahrzeugen, wie Wohnwagen oder Anhänger.
Unsere KFZ-Gutachter erstellen umfassende Unfallgutachten, die nicht nur den aktuellen Schadensumfang dokumentieren, sondern auch eine genaue Bewertung der Reparaturkosten bieten
Termine
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Erfahrung und Expertise:
Unsere Sachverständigen verfügen über umfassende Erfahrung und Expertise im Bereich der KFZ-Gutachten. Unsere KFZ-Gutachter kennen uns mit allen Fahrzeugtypen aus und sind auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzgebung.
Transparente und verständliche Gutachten:
Wir legen Wert auf Transparenz und erstellen Gutachten in einer klaren und verständlichen Sprache. Unsere Kunden sollen genau verstehen, welche Schäden vorliegen und welche Maßnahmen empfohlen werden.
Schnelle und zuverlässige Abwicklung:
Wir wissen, dass Zeit oft von entscheidender Bedeutung ist. Unsere Arbeitsprozesse sind darauf ausgerichtet, Gutachten effizient zu erstellen und Ihnen für eine schnelle Regulierung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Filiale Charlottenburg
Ingenieur und KFZ-Sachverständigenbüro IDT
Königin-Elisabeth-Str. 7 14059
Berlin Charlottenburg
Tel.: +49 30 600 54 593
Unsere KFZ-Gutachter klären auf!
Bei einem KFZ-Unfallschaden ist zunächst die Unfall-Schuldfrage sehr wichtig. Hieraus ergibt sich, welche Rechte bzw. Pflichten Sie haben.
Sind Sie bei einem Unfall unverschuldet, dann haben Sie als Geschädigter folgende Möglichkeiten:
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- Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Wahl reparieren lassen
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- oder Sie können den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen lassen.
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- Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.
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- Ferner haben Sie das Recht zur Bestimmung der Schadenshöhe einen eigenen unparteiischen Sachverständigen/Gutachter zu suchen und zu beauftragen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
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- Ebenso können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
Grundsätzlich gilt die Einhaltung der Schadensminimierungspflicht.
Sind Sie an einem Unfall verschuldet, dann haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und müssen diesen Schaden selbst tragen.
Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, sind Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB).
Sind Sie in einem Unfall verwickelt, bei dem die Schuldfrage strittig bzw. ungeklärt ist, dann empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich einen neutralen Ratgeber zu Hilfe zu suchen.
Es empfiehlt sich, ein Gutachten für die Beweissicherung und zur Sicherung Ihrer Ansprüche in Auftrag zu geben.
In solch einem Fall haben wir auch besondere Lösungen für Sie, die Ihr Kostenrisiko berücksichtigen.
Lassen Sie sich erst einmal kostenfrei und unverbindlich beraten. Unsere Sachverständigen führen zunächst eine kostenfreie Erst-Einschätzung durch. Das ist die Grundlage für die weitere unverbindliche Beratung und Vorgehensweise.
Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zwecks unverbindlicher Beratung und Besichtigung zu vereinbaren oder unseren telefonischen Beratung-Service zu nutzen.
Rufen Sie uns an. Tel.: 030-6005430
Email : info@kfz-gutachten-berlin.de
Unverbindlicher und kostenloser Vor-Ort-Service durch unseren KFZ-Gutachter
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030 – 600 54 30
Unsere Standorte
Ingenieur- und KFZ-Sachverständigenbüro IDT
Filiale Charlottenburg - Wilmersdorf
Filiale Berlin Wedding/Mitte
Drontheimer Str. 6
13359 Berlin Wedding
Anfahrt / Karte
Tel.: +49 30 407 54 733
info@berlin-unfallgutachten.com
FAQ – KFZ Gutachter Berlin
Wann brauche ich einen KFZ-Gutachter ?
Ein KFZ-Gutachter spielt eine entscheidende Rolle bei der Analyse und Bewertung von Fahrzeugschäden. Er begutachtet das Fahrzeug vor Ort, nimmt alle Schäden akribisch auf und erstellt ein umfassendes Gutachten. Dieses Dokument dient nicht nur als Grundlage für die Schadensregulierung, sondern enthält auch relevante Informationen über mögliche Folgekosten, Reparaturdauer und den aktuellen Wert des Fahrzeugs.
Ob Sie unverschuldet oder verschuldet in einem KFZ-Unfall verwickelt sind, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl, denn Sie haben durch ein unverbindliches kostenloses Gespräch nicht zu verlieren.
Ein KFZ-Gutachter kann Ihre Fragen beantworten und Ihnen viele wertvolle Informationen geben.
Was macht ein KFZ-Gutachter genau ?
Ein KFZ-Gutachter spielt eine entscheidende Rolle bei der Analyse und Bewertung von Fahrzeugschäden. Er begutachtet das Fahrzeug vor Ort, nimmt alle Schäden akribisch auf und erstellt ein umfassendes KFZ-Gutachten. Dieses Dokument dient nicht nur als Grundlage für die Schadensregulierung, sondern enthält auch relevante Informationen über mögliche Folgekosten, Reparaturdauer und den aktuellen Wert des Fahrzeugs.
Das Risiko, wenn ich den KFZ-Gutachter der Versicherung akzeptiere ?
Bei den meisten KFZ-Unfällen wird der Geschädigte von der haftenden Versicherung kontaktiert und es wird eine unkomplizierte Schadensregulierung durch einen Versicherungs- Gutachter in Aussicht gestellt.
Wenn Sie den KFZ-Gutachter der Versicherung akzeptiert haben, jedoch mit seinem Schadensgutachten nicht einverstanden sein, können Sie zwar nachträglich einen eigenen KFZ-Gutachter beauftragen, aber die Kosten für Ihren nachträglich beauftragten KFZ-Gutachter müssen Sie selbst tragen.
Daher ist es wichtig, dass Sie von vorn herein einen eigenen KFZ-Gutachter beauftragen und die Schadensregulierung in die eigene Hände nehmen. In diesem Fall muss die haftende Versicherung die Kosten für den von Ihnen beauftragten KFZ-Gutachter erstatten.
Wann sollten Sie ich einen eigenen unabhängigem KFZ-Gutachter beauftragen ?
Nur durch einen unabhängigen KFZ-Gutachter wird sichergestellt, dass Ihr Schaden vollständig und ersetzt wird. Dies ist nicht sichergestellt, wenn die Versicherung einene KFZ-Gutachter und die Schadensregulierung bestimmt.
- Unabhängigkeit und Neutralität:
- Der KFZ-Gutachter der Versicherung arbeitet oft im Interesse seines Auftraggebers, der Versicherung. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter, den der Geschädigte selbst beauftragt, kann neutraler agieren und im besten Interesse des Geschädigten handeln.
- Schutz der eigenen Interessen:
- Ein von der Versicherung beauftragter KFZ-Gutachter könnte dazu neigen, Schäden eher gering einzuschätzen, um die Haftungskosten für die Versicherung zu minimieren. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter arbeitet im Auftrag des Geschädigten und ist bei der genauen Schadensbewertung und angemessener Entschädigung objektiv und neuutral.
- Gesetzliches Recht auf einen eigenen Gutachter:
- Geschädigte haben das gesetzliche Recht, einen eigenen KFZ-Gutachter ihrer Wahl zu beauftragen. Dies ist in § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten für diesen KFZ-Gutachter zu tragen, sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
- Vermeidung von Interessenkonflikten:
- Der KFZ-Gutachter der Versicherung arbeitet für das Unternehmen, das die Schadensregulierung übernimmt. Das birgt das Potenzial für Interessenkonflikte, da der KFZ-Gutachter möglicherweise Druck verspürt, die Interessen der Versicherung über die des Geschädigten zu stellen.
- Ganzheitliche Schadensbewertung:
- Ein unabhängiger KFZ-Gutachter kann eine umfassendere und genaue Schadensbewertung durchführen, einschließlich möglicher versteckter Schäden, die ein von der Versicherung beauftragter KFZ-Gutachter möglicherweise nicht vollständig erfasst.
Wählen Sie Ihren eigenen KFZ-Gutachter.Nur so können sie als Geschädigter sicherstellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und eine genaue Schadensbewertung erfolgt, sodass Sie auf Ihrem Schaden nicht sitzen bleiben.
Wie erstellt der KFZ-Sachverständige ein Gutachten?
Der KFZ-Sachverständige erstellt das Gutachten durch eine detaillierte Inspektion des Fahrzeugs. Dies beinhaltet insbesondere die Aufnahme aller sichtbaren und unsichtbaren Schäden, Defekte und sonstige Mängel, die tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind.
Der KFZ-Gutachter berechnet die voraussichtlichen Reparaturkosten. In diesem Ist-Zustand werden im KFZ-Gutachten folgende Informationen festgehalten dokumentiert:
- technische Daten des Fahrzeugs
- besondere Ausstattungsmerkmale
- detaillierte Beschreibung der Unfallschäden
- Lichtbilder zu den aufgeführten Schäden
- Beschreibung notwendiger Reparaturen
- Kostenkalkulation für die Behebung der Schäden
- benötigter Zeitaufwand für die Reparatur
- Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
- Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Kfz
- Feststellung der merkantilen Wertminderung
- Bestimmung des Restwerts des Fahrzeugs
- Ermittlung Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges
- Nutzungsausfall bzw. Ersatz durch Mietwagen
Wer beauftragt den KFZ-Gutachter?
In der Regel beauftragt der Geschädigte selbst den KFZ-Gutachter. Dies ermöglicht eine neutrale und unabhängige Bewertung des Schadens am Fahrzeug. Der Gutachter arbeitet im Interesse des Geschädigten und unterstützt bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.
Was muss ein KFZ-Gutachter können und wie finde ich den Richtigen?
Ein qualifizierter Sachverständiger verfügt über umfassende Fachkenntnisse, langjährige Erfahrung und entsprechende Zertifizierungen. Wichtig sind Objektivität, Genauigkeit und transparente Kommunikation. Empfehlungen, Online-Bewertungen und die Reputation des Gutachters können bei der Auswahl eine Rolle spielen.
Wer bezahlt den KFZ-Gutachter?
Die Kosten für den Sachverständigen sind in der Regel Teil der Schadensregulierung und werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Geschädigte selbst hat in vielen Fällen keine direkten Kosten zu tragen, es sei denn, es liegt eine besondere Vereinbarung vor oder ein Mitverschulden am Auto-Unfall.
Was kostet ein KFZ-Gutachter?
Die Kosten für ein Unfall-Gutachten variieren je nach Umfang und Komplexität des Unfallschadens. Diese Kosten sind jedoch in der Regel Teil der Schadensregulierung und werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Geschädigte selbst hat in vielen Fällen keine direkten Kosten zu tragen.