Sie hatten einen KFZ-Unfall ?

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Wir klären auf!

Bei einem KFZ-Unfallschaden ist zunächst die Unfall-Schuldfrage sehr wichtig. Hieraus ergibt sich, welche Rechte bzw. Pflichten Sie haben.

Bei einem unverschuldeten KFZ- Unfall

Sind Sie bei einem Unfall unverschuldet, dann haben Sie als Geschädigter folgende Möglichkeiten:

    • Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Wahl reparieren lassen
    • oder Sie können den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen lassen.
    • Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.
    • Ferner haben Sie das Recht zur Bestimmung der Schadenshöhe einen eigenen unparteiischen Sachverständigen/Gutachter zu suchen und zu beauftragen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
    • Ebenso können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.

Grundsätzlich gilt die Einhaltung der Schadensminimierungspflicht.

Bei einem selbst verschuldeten KFZ- Unfall

Sind Sie an einem Unfall verschuldet, dann haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und müssen diesen Schaden selbst tragen.

Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, sind Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB).

KFZ- Unfall mit ungeklärter Schuldfrage

Sind Sie in einem Unfall verwickelt, bei dem die Schuldfrage strittig bzw. ungeklärt ist, dann empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich einen neutralen Ratgeber zu Hilfe zu suchen.

Es empfiehlt sich,  ein Gutachten für die Beweissicherung und zur Sicherung Ihrer Ansprüche in Auftrag zu geben.

In solch einem Fall haben wir auch besondere Lösungen für Sie, die Ihr Kostenrisiko berücksichtigen.

Lassen Sie sich erst einmal kostenfrei und unverbindlich beraten. Unsere Sachverständigen führen zunächst eine kostenfreie Erst-Einschätzung durch. Das ist die Grundlage für die weitere unverbindliche Beratung und Vorgehensweise.

Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zwecks unverbindlicher Beratung und Besichtigung zu vereinbaren oder unseren telefonischen Beratung-Service zu nutzen.

Rufen Sie uns an. Tel.: 030-6005430

Email : info@kfz-gutachten-berlin.de

Unverbindlicher und kostenloser Vor-Ort-Service bei Ihnen

Jetzt anrufen und unverbindlich beraten lassen

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Neukunden erhalten einen Tank-Gutschein im Wert von 50 € bei erfolgreicher Regulierung

Unsere Standorte

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Unsere Dienste / Leistungen

 Erstellung von Kfz-Gutachten

KFZ-Unfallgutachten

KFZ-Wertgutachten

 Erstellung von Kostenvoranschlägen

 Beweissicherung

 Plausibilitätsprüfungen

 Prüfung von Kfz-Gutachten

 Prüfung von Kostenvoranschlägen

 Reparaturbestätigungen

 

 

Fragen und Antworten

Warum Sie einen KFZ-Gutachter benötigen …

Wenn Sie unglücklicherweise einem KFZ-Unfall hatten, dann benötigen Sie einen KFZ-Sachverständiger/KFZ-Gutachter,  der  zunächst die Höhe der Reparaturkosten an Ihrem beschädigten Fahrzeug ermittelt.  Der KFZ-Gutachter dokumentiert seine Ergebnisse in einem KFZ-Gutachten, das Sie benötigen, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Sie müssen Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen. Das können Sie wiederum nur mit einem KFZ-Gutachten, das ein unabhängiger KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständiger in Ihrem Auftrag erstellt hat.

Mit diesem KFZ-Gutachten können Sie dann Ihren Schadensersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Eine Wichtige Empfehlung an dieser Stelle wäre, dass Sie als Geschädigter auch tatsächlich von Ihrem gesetzlich geregelten Recht Gebrauch machen sollten, sich selbst einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu wählen.

Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter und Aufgabe

Ein Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) ist für Sie als unverschuldeten Unfallbeteiligten ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden.

Ein Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten eines   Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes.

Dabei ermittelt ein Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter zunächst die Reparaturkosten, gegebenenfalls den Fahrzeugwert. Bei  einem erheblichen Fahrzeugschaden muss der KFZ-Sachverständige auch den Restwert ermitteln.

 

Auto-Unfall - Was muss ich machen ?

Erst Informieren, dann Handeln !

Das Wichtigste in diesem Fall ist, sich von einer unabhängigen Stelle  Rat zu holen.

Dies kann der Rechtsanwalt Ihres Vertrauen oder ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger sein.

Unsere KFZ-Gutachter können Sie unverbindlich und kostenlos beraten .

Wir informieren Sie unverbindlich darüber, welche Schritte und Maßnahemn in welcher Reihenfolge und mit wem durchzuführen sind, damit Sie letzlich Ihren Anspruch bei der haftenden Versicherung optimal durchsetzen können.

Das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger

Als erstes sollten Sie ein unverbindliches Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen suchen. Lassen Sie sich zunächst kostenlos beraten.

Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger kennt die notwendigen Schritte bei einem Schadensfall. Der frei ausgewählte Kfz-Gutachter kann Ihnen von Anfang an beratend zur Seite stehen.

Rechtlich gesehen,ist die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Gegner, für die die eigenen Intressen im Vordergrund stehen dürften. Daher müssen Sie davon ausgehen, dass die Haftplichtversicherung versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche unberechtigter Weise zu kürzen.

Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein.

Unser Kfz-Sachverständiger / KFZ-Gutachter in Berlin steht Ihnen jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 0303-60054593 an

oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen  :

Filiale 1 : Königin-Elisabeth-Str. 7, 14059 Berlin Charlottenburg

Filiale 2 : Drontheimer Str. 6, 13359 Berlin Wedding/Mitte

Regel Nr. 1

Geben Sie die Kontrolle darüber,

  • wer Ihren Schadensersatzanspruch ermittelt,
  • wer Ihr Fahrzeug begutachtet,
  • wer es repariert,
  • und ob die Reparatur nach den Richtlinien des Herstellers erfolgt,

nicht an die Haftpflichtversicherung ab.

Daher :

Wählen Sie Ihren eigenen KFZ-Gutachter/Sachverständigen, der Ihren Schadensersatzanspruch ermittelt !

Warum einen eigenen KFZ-Gutachter wählen ?
Wichtig hierbei ist, dass Sie eine Beweissicherung von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen/ KFZ-Gutachter durchführen lassen.  Die Betonung liegt hier bei "unabhängig". Die gegnerische Versicherung ist meistens daran interessiert, den Haftpflichtschaden durch einen eigenen KFZ-Gutachter / Kfz-Sachverständiger regulieren zu lassen. Da man zurecht unterstellen darf, dass der Gutachter der Versicherung nicht unabhängig arbeiten kann und die Neutralität des Ergebnisses damit in Frage getellt ist,  wird das KFZ-Gutachten dieses Kfz-Gutachters/ Kfz-Sachverständigen wahrscheinlich nicht zu Ihrem Vorteil sein.

Im Genesatz dazu, wird ein freier, unabhängiger und von Ihnen selbst frei gewählter KFZ-Sachverständiger hre Interessen neutral vertreten. Akzeptieren Sie daher keinen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter, den Ihnen die Versicherung vermitteln will. Denn Sie haben bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl.

Ungeklärte Schuldfrage

Auch bei einer ungeklärter Schuldrage haben unsere KFZ-Gutachter eine besondere Lösung für Sie.

Rufen Sie unsere KFZ-Gutachter an !

030 - 60054 59 3

Aufgabe des Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachters

Ein Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) ist für Sie als unverschuldeten Unfallbeteiligten ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden.

Ein Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten eines   Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes.

Dabei ermittelt ein Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter zunächst die Reparaturkosten, gegebenenfalls den Fahrzeugwert. Bei  einem erheblichen Fahrzeugschaden muss der KFZ-Sachverständige auch den Restwert ermitteln.

Kosten - Keine Vorleistung - Abrechnung mit Versicherung

Sofern Sie an dem Unfallereignis unverschuldet sind, werden neben den Reparaturkosten auch die Kosten für den KFZ-Gutachter bzw. für einen beauftragten Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Hier müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen, da unsere KFZ-Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnen.

Unser Kundenservice

Unser KFZ-Sachverständiger / KFZ-Gutachter in Berlin begleitet Sie beim Regulierungsverfahren vom Anfang bis zum Ende. Wir übernehmen auch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.Wir arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen und

Erforderliche Stellungnahmen sowie Nachträge erfolgen kostenfrei durch unsere KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständige. Bei Streitfällen mit der Versicherung schaltet unser KFZ-Sachverständige auch gerne einen Fachanwalt ein, sofern sie das wünschen.

Unverbindliche und Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung und Beratung

Unser KFZ-Gutachter besichtigt zunächst Ihr Fahrzeug und berät Sie hinsichtlich der notwendigen Schritte und Maßnahmen. Diese Beratung und Besichtigung durch unseren KFZ-Sachverständigen ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden dann über den weiteren Verlauf.

In folgenden Berliner Bezirken ist eine unverbindliche und kostenlose Vor-Ort-Besichtigung durch unsere KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige möglich :

Charlottenburg
Schöneberg
Zehlendorf
Wilmersdorf
Reinickendorf
Neukölln
Kreuzberg
Tiergarten
Prenzlauer Berg
Spandau
Pankow
Friedrichshain
Wedding
Mitte
Gatow / Kladow

Bei einem unverschuldeten Verkehrs-Unfall haben Sie folgende Regulierungsmöglichkeiten des Unfallschadens :

Die konkrete Fahrzeug-Reparatur ..
Die erste Möglichkeit die Sie haben, ist Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt ordnungsgemäß reparieren zu lassen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die durch die Werkstatt-Rechnung ausgewiesenen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer. Neben anderen Kosten werden Ihnen diese Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet.
Was Ihnen allerdings widerfahren kann, ist das Sie Abzüge aufgrund einer Wertverbesserung hinnehmen müssen. Ein solcher Abzug "neu für alt" fällt dann an, wenn Sie beispielsweise einen neuen Reifen für Ihren beschädigten alten Reifen erhalten. Einen abgenutzen, aber funktionstüchtigen Reifen wird man Ihnen schon aus Sicherheitsgründen nicht als Ersatz anbauen lassen, also erhalten Sie einen  neuen Reifen, der höherwertig ist als ihr alter Reifen. So erhalten Sie ein Wertverbesserung, die Ihnen die  Versicherung wieder abzieht.
Wenn Sie einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl mit einem Schadensgutachten beauftragen, wird er diesen Abzug objektiv berücksichtigen. Fragen Sie sich an unseren Kfz-Gutachter.
Die Regulierung ohne Reparatur (fiktive Abrechnung) ..
Sie können sich den Schadensersatz auch von der Haftpflichtversicherung auszahlen lassen. Wenn Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist, sind Sie nicht verpflichtet, es zu reparieren. Fragen Sie unseren KFZ-Sachverständigen in Berlin, wenn Sie die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges nicht richtig einschätzen können.
Der Kfz-Gutachter erstellt auch für diesen Fall ein Unfallgutachten, wie im obigen Fall und beziffert die Reparatursumme. Als Schadenersatz erhalten Sie in diesem Fall jedoch nur die Netto-Reparatursumme, d.h. ohne Mehrwertsteuer. Denn ohne Reparatur fällt für Sie auch tatsächlich keine Mehrwertsteuer an.
Wenn Sie den Weg der fiktiven Abrechnung wählen, dann sollten Sie, für den Fall , dass Sie später reparieren lassen wollen, der Versicherung Ihren Vorbehalt zur konkreten Abrechnung anzeigen. Unser Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter kann Sie in diesen Fragen unverbindlich beraten.
Reparatur trotz Totalschaden ..
Die sogenannte 130 Prozent-Regelung
Ihr Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten und die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur wäre eigentlich in diesem Fall nicht wirtschaftlich. Wenn Sie jedoch Ihr sogenanntes Integritätsinteresse dem KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger oder der Versicherung bekunden, können Sie Ihr Fahrzeug unter folgenden Bedingungen dennoch reparieren lassen, nämlich wenn
  • die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30% übersteigen
  • und wenn Sie Ihr Fahrzeug noch weitere 6 Monate nutzen
Die Rechtsprechung billigt hier auch dann Kosten für eine Reparatur zu, wenn diese höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges, das auf dem regionalen Automarkt verfügbar ist. Sprechen Sie mit unserem Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter in Berlin, er steht für Sie auch in dieser Frage beratend und unverbindlich zur Verfügung.
Reparatur bevor die Versicherung zahlt ..
Die Abrechnung in der Werkstatt
Natürlich müssen Sie nicht warten, bis Ihr Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger das Unfllgutachten erstellt, den Reparaturweg und die Reparaturkosten ermittelt, dieses Gutachten dann an die Versicherung versendet, womit die Versicherung dann den Schadensfall bearbeiten kann. Die Bearbeitung des Unfallgutachtens Ihres Kfz-Sachverständigers durch die Haftpflichtversicherung beansprucht zusätzliche Tage, evtl. Wochen.
Daher haben Sie die Möglichkeit, von der Versicherung eine Reparaturkostenübernahme für die Werkstatt-Reparatur anzufordern oder Sie gehen in Vorleistung. Mit einer Reparaturkosten-Übernamen der Versicherung kann die Werkstatt dann die Reparatur entsprechend des Gutachtens Ihres Kfz-Sachverständigers /Kfz-Gutachters durchführen und direkt mit der Versicherung abrechnen. Dann müssen Sie auch nicht Vorleistung gehen. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger reden, bevor Sie dies entscheiden. Unser Kfz-Sachverständiger steht Ihnen auch in dieser Frage beratend zur Seite.
Alternativ können Sie auch für die Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben. Damit treten Sie Ihren Anspruch auf die Reparaturkosten an die Werkstatt ab. Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass Sie keine pauschale Abtretungserklärung unterzeichnen. Die Abtretungserklärung muss auf die Reparaturkosten beschränkt sein. Wichtig hierbei ist auch, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Fragen Sie unseren Kfz-Guachter /KfzSachverständigen in Berlin.