Sie hatten einen unverschuldeten Autounfall ? Wenn Sie Betroffener eines Verkehrsunfalls geworden sind und Sie Ihren Schaden vom Unfallgegner oder dessen Versicherung vollständig erstattet haben wollen, dann können wir Ihnen helfen.
Wir sind für Sie da !
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Berlin
Unter folgenden Tel.-Nr. erhalten Sie erste Beratung & Termine:030-537 94 690 oder 030-600 54 5930171 122 54 30 Sie benötigen einen kompetenten Kfz-Sachverständigen, der für Sie schnell und zuverlässig ein unabhängiges Kfz-Unfall-Gutachten erstellt und Ihnen beim gesamten Regulierungsvorgang an Ihrer Seite steht. Der Kfz-Gutachter kennt Ihre Rechte, um von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren zuvor ermittelten Schadensersatzanspruch korrekt erstattet zu bekommen. Bei einem unverschuldeten Verkehrs-Unfall haben Sie folgende Regulierungsmöglichkeiten des Unfallschadens : Die konkrete Reparatur ..Die erste Möglichkeit die Sie haben, ist Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt ordnungsgemäß reparieren zu lassen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die durch die Werkstatt-Rechnung ausgewiesenen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer. Neben anderen Kosten werden Ihnen diese Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet. Was Ihnen allerdings widerfahren kann, ist das Sie Abzüge aufgrund einer Wertverbesserung hinnehmen müssen. Ein solcher Abzug "neu für alt" fällt dann an, wenn Sie beispielsweise einen neuen Reifen für Ihren beschädigten alten Reifen erhalten. Einen abgenutzen, aber funktionstüchtigen Reifen wird man Ihnen schon aus Sicherheitsgründen nicht als Ersatz anbauen lassen, also erhalten Sie einen neuen Reifen, der höherwertig ist als ihr alter Reifen. So erhalten Sie ein Wertverbesserung, die Ihnen die Versicherung wieder abzieht. Wenn Sie einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl mit einem Schadensgutachten beauftragen, wird er diesen Abzug objektiv berücksichtigen. Fragen Sie sich an unseren Kfz-Gutachter.
| | Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. Dezember 2010 um 12:33 Uhr | Die Regulierung ohne Reparatur (fiktive Abrechnung) ..Sie können sich den Schadensersatz auch von der Haftpflichtversicherung auszahlen lassen. Wenn Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist, sind Sie nicht verpflichtet, es zu reparieren. Fragen Sie unseren KFZ-Sachverständigen in Berlin, wenn Sie die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges nicht richtig einschätzen können. Der Kfz-Gutachter erstellt auch für diesen Fall ein Unfallgutachten, wie im obigen Fall und beziffert die Reparatursumme. Als Schadenersatz erhalten Sie in diesem Fall jedoch nur die Netto-Reparatursumme, d.h. ohne Mehrwertsteuer. Denn ohne Reparatur fällt für Sie auch tatsächlich keine Mehrwertsteuer an. Wenn Sie den Weg der fiktiven Abrechnung wählen, dann sollten Sie, für den Fall , dass Sie später reparieren lassen wollen, der Versicherung Ihren Vorbehalt zur konkreten Abrechnung anzeigen. Unser Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter kann Sie in diesen Fragen unverbindlich beraten.
| | Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. Dezember 2010 um 12:34 Uhr | Reparatur trotz Totalschaden ..Die sogenannte 130 Prozent-Regelung
Ihr Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten und die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur wäre eigentlich in diesem Fall nicht wirtschaftlich. Wenn Sie jedoch Ihr sogenanntes Integritätsinteresse dem KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger oder der Versicherung bekunden, können Sie Ihr Fahrzeug unter folgenden Bedingungen dennoch reparieren lassen, nämlich wenn - die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30% übersteigen
- und wenn Sie Ihr Fahrzeug noch weitere 6 Monate nutzen
Die Rechtsprechung billigt hier auch dann Kosten für eine Reparatur zu, wenn diese höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges, das auf dem regionalen Automarkt verfügbar ist. Sprechen Sie mit unserem Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter in Berlin, er steht für Sie auch in dieser Frage beratend und unverbindlich zur Verfügung.
| | Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. Dezember 2010 um 12:33 Uhr | Reparatur bevor die Versicherung zahlt ..Die Abrechnung in der Werkstatt
Natürlich müssen Sie nicht warten, bis Ihr Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger das Unfllgutachten erstellt, den Reparaturweg und die Reparaturkosten ermittelt, dieses Gutachten dann an die Versicherung versendet, womit die Versicherung dann den Schadensfall bearbeiten kann. Die Bearbeitung des Unfallgutachtens Ihres Kfz-Sachverständigers durch die Haftpflichtversicherung beansprucht zusätzliche Tage, evtl. Wochen. Daher haben Sie die Möglichkeit, von der Versicherung eine Reparaturkostenübernahme für die Werkstatt-Reparatur anzufordern oder Sie gehen in Vorleistung. Mit einer Reparaturkosten-Übernamen der Versicherung kann die Werkstatt dann die Reparatur entsprechend des Gutachtens Ihres Kfz-Sachverständigers /Kfz-Gutachters durchführen und direkt mit der Versicherung abrechnen. Dann müssen Sie auch nicht Vorleistung gehen. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger reden, bevor Sie dies entscheiden. Unser Kfz-Sachverständiger steht Ihnen auch in dieser Frage beratend zur Seite. Alternativ können Sie auch für die Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben. Damit treten Sie Ihren Anspruch auf die Reparaturkosten an die Werkstatt ab. Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass Sie keine pauschale Abtretungserklärung unterzeichnen. Die Abtretungserklärung muss auf die Reparaturkosten beschränkt sein. Wichtig hierbei ist auch, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Fragen Sie unseren Kfz-Guachter /KfzSachverständigen in Berlin.
| | Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. Dezember 2010 um 12:33 Uhr | Warum Sie ein KFZ-Gutachten benötigen ... Wenn Sie unglücklicherweise einem KFZ-Unfall hatten, dann benötigen Sie einen KFZ-Sachverständiger/KFZ-Gutachter, der der zunächst den Unfallschaden an Ihrem verunfallten Fahrzeug ermittelt und dies in einem Unfallgutachten dokumentiert. Sie müssen Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen. Das können Sie wiederum nur mit einem KFZ-Gutachten, das ein unabhängiger KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständiger in Ihrem Auftrag erstellt hat. Mit diesem KFZ-Gutachten können Sie dann Ihren Schadensersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter Ein Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) ist für Sie als unverschuldeten Unfallbeteiligten ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden. Ein Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes. Dabei ermittelt ein Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter zunächst die Reparaturkosten, gegebenenfalls den Fahrzeugwert. Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden muss der KFZ-Sachverständige auch den Restwert ermitteln. | | Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 14. Dezember 2010 um 17:48 Uhr | Das Wichtige ... Schritt 1  Das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger Als erstes sollten Sie ein unverbindliches Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen suchen. Lassen Sie sich zunächst kostenlos beraten. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger kennt Ihre Rechte und die notwendigen Schritte bei einem Schadensfall. Der frei ausgewählte Kfz-Gutachter kann Ihnen von Anfang an beratend zur Seite stehen. Unser Kfz-Sachverständiger / KFZ-Gutachter in Berlin steht Ihnen jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 0303-60054593 an oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen : Müllerstr. 12c , 13353 Berlin, am U-Bahnhof Wedding Königin-Elisabeth-Str. 7, 14059 Berlin Charlottenburg Selbstverständlich können Sie mit einem unserer KFZ-Gutachter/Kfz-Sachverständiger einen Termin in unserer Geschäftsstelle in Berlin Charlottenburg oder Wedding vereinbaren. Warum den eigenen KFZ-Gutachter beauftragenWichtig hierbei ist, dass Sie eine Beweissicherung von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen/ KFZ-Gutachter durchführen lassen. Die Betonung liegt hier bei "unabhängig". Die gegnerische Versicherung ist meistens daran interessiert, den Haftpflichtschaden durch einen eigenen KFZ-Gutachter / Kfz-Sachverständiger regulieren zu lassen. Da man zurecht unterstellen darf, dass der Gutachter der Versicherung nicht unabhängig arbeiten kann und die Neutralität des Ergebnisses damit in Frage getellt ist, wird das KFZ-Gutachten dieses Kfz-Gutachters/ Kfz-Sachverständigen wahrscheinlich nicht zu Ihrem Vorteil sein. Im Genesatz dazu, wird ein freier, unabhängiger und von Ihnen selbst frei gewählter KFZ-Sachverständiger hre Interessen neutral vertreten. Akzeptieren Sie daher keinen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter, den Ihnen die Versicherung vermitteln will. Denn Sie haben bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl. | | Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Dezember 2010 um 16:25 Uhr | Regel Nr. 1Geben Sie die Kontrolle darüber,
- wer Ihren Schadensersatzanspruch ermittelt,
- wer Ihr Fahrzeug begutachtet,
- wer es repariert,
- und ob die Reparatur nach den Richtlinien des Herstellers erfolgt,
nicht an die Haftpflichtversicherung ab.
Daher : Wählen Sie Ihren eigenen KFZ-Gutachter/Sachverständigen, der Ihren Schadensersatzanspruch ermittelt ! | | Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Dezember 2010 um 16:54 Uhr | Unser KundenserviceUnser KFZ Sachverständiger / KFZ Gutachter in Berlin begleitet Sie beim Regulierungsverfahren vom Anfang bis zum Ende. Wir übernehmen auch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Erforderliche Stellungnahmen sowie Nachträge erfolgen kostenfrei durch unsere KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständige. Bei Streitfällen mit der Versicherung schaltet unser KFZ-Sachverständige auch gerne einen Fachanwalt ein, sofern sie das wünschen. |