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KFZ-Gutachten/Unfallgutachten Unsere KFZ-Gutachter/Unfallgutachter in Berlin begutachten generell jedes Fahrzeug. Die Schadenshöhe spielt zur Begutachtung keine Rolle.
Das Ziel unseres Kfz-Sachverständigen/Gutachters ist es, für Sie eine schnelle und reibungslose Schadensregulierung herbeizuführen. Unsere Beratung steht im Vordergrund, neben der Begutachtung Ihrer Fahrzeuge und der Gutachtenerstellung. Unabhängig davon, ob Sie einen KFZ-Unfall hatten, eine Bewertung für Ihr Fahrzeug brauchen oder nur eine Frage haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen. Wir bieten einen Vor-Ort-Service an, d.h. unabhängig davon, wo sich Ihr Fahrzeug in Berlin und Umgebung befindet, kommen unsere KFZ-Gutachter/ Unfallgutachter zur Besichtigung vor Ort. Unfallgutachten / KFZ-SchadengutachtenEin Unfallgutachten beinhaltet alle Faktoren, die notwendig sind, um Ihren Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicheruing des Unfallverursachers geltend machen zu können. Ferner muss ein Unfallgutachten auch den rechtlich Anforderungen genügen. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) müssen Sie Ihren Schadensersatzanspruch nachweisen. Daher haben Sie als Geschädigter laut Rechtsprechung ohne Vorbehalt das Recht, einen KFZ-Gutachter frei zu wählen, der für Sie ein Unfallgutachten zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe erstellt. Nur mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter kann ein finanzieller Nachteil für Sie vermieden werden, indem die Schadensermittlung an Ihrem Fahrzeug neutral durchgeführt wird. Ein Unfallgutachten kann je nach Schadensfall folgenderelevante Angaben beinhallten: - Reparaturkosten
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert
- Wiederbeschaffungsdauer
- Zustandsbeschreibung inkl. Lichtbilddokumentation
- Merkantiler Minderwert
- Restwert
- Nutzungsausfallpauschale
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Rufen Sie unseren KFZ-Sachverständiger / Unfallgutachter / Kfz-Gutachter unverbindlich an. IDT - KFZ-Sachverständiger Berlin / KFZ-Gutachter Berlin - Tel.: 030-60054593
| | Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Dezember 2010 um 19:17 Uhr | Kostenlose Beweissicherung durch unseren Kfz-Gutachter bei Teilschuld oder ungeklärter Schuldfrage Wenn Sie selbst einen KFZ-Gutachter / Unfallgutachter oder einen Rechtsanwalt beauftragen, obwohl die Schuldfrage nicht geklärt ist oder wenn Sie eine Teilschuld zu verantworten haben, dann haben Sie das Risiko, dass Sie ein einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Zumindest das Risiko für die Beauftragung unseres KFZ-Gutachters / Unfallgutachters zur Erstellung eines KFZ-Gutachtens können wir für Sie auf Null reduzieren, indem unser KFZ-Gutachter für Sie vorab eine kostenlose Beweissicherung durchführt. Hierzu begutachtet der KFZ-Gutachter Ihr Fahrzeug, erstellt Lichtbilder und speichert die Daten für Sie in unserem Computer-System ab. Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird als Beweissicherung dokumentiert und archiviert, ohne dass dabei für Sie Kosten entstehen. Das KFZ-Gutachten kann auf Ihren Wunsch später erstellt werden. Ihr Vorteil hierbei: Unser KFZ-Gutachter/ KFZ-Sachverständiger berechnet seine Leistung für ein Unfallgutachten nur dann, wenn diese von der Versicherung bezahlt wird. Ungeklärte Schuldfrage
Bei ungeklärter Schuldfrage ist neben der Beauftragung eines eigenen KFZ-Gutachters / KFZ-Sachverständigen generell ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten, der die Schuldfrage beurteilt und gegebenenfalls klärt. Ein KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger darf in Sachen der Schuldfrage keine Beratung durchführen. | |
| Für die Regulierung eines solchen Unfallschadens ist die Bildung einer Haftungsquote der Regelfall. Hier sind sowohl die Gefährdungshaftung als auch das Mitverschulden häufig relevant. Eine schematische Beurteilung für die Bildung von Haftungsquoten ist nicht möglich. Für die Bildung einer Quote sind Besonderheiten des Einzelfalls, wie Straßenverhältnisse, Sichtverhältnisse, Unfallort, Fahrzeuggröße, Unfallort, etc. maßgebend. Für einen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer oder einem Fußgänger (nicht mororisierte Verkehrsteilnehmer) gelten wiederum weitere Besonderheiten. Sie haben dann Schadensersatzanspruch entsprechend der ermittelten Quote. Ebenso werden Ihnen die Kosten für das KFZ-Gutachten des von Ihnen beauftragten Kfz-Gutachters / Kfz-Sachverständigen nur anteilig der Quote entsprechend ausgezahlt. In diesem Fall verzichtet unser KFZ-Gutachter / Kfz-Sachverständiger auf das restliche Honorar. | | |
| | Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. Januar 2011 um 15:59 Uhr | Bagatellschäden Unser KFZ-Gutachter erstellt Ihnen auch bei Bagatellschäden ein kostenloses Gutachten Unabhängig, wie groß der Schaden an Ihrem Fahrzeug zu sein scheint, nehmen Sie die Hilfe unseres KFZ-Gutachters in Berlin in Anspruch. Zumal der KFZ-Gutachter / Unfallgutachter die Höhe des Schadens erst dann schätzen kann, nachdem er den KFZ-Schaden besichtigt hat. Auch bei KFZ-Schäden unter 750,- Euro ist ein sogenanntes Kurzgutachten von Vorteil. Die Kosten eines Kurzgutachten entsprechen den Kosten eines Kostenvoranschlages, die sich in der Regel auf ca. 10% der Reparaturkosten beziffern lassen. Diese Kosten werden von den meisten Versicherungen erstattet. Für den Fall, dass die Versicherung diese Kosten nicht übernimmt, bleibt dieses KFZ-Gutachten für Sie kostenfrei. Was ist ein Bagatellschaden ?Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeuges nicht höher sind als 750,-€ (inkl. MwSt).Was Sie hierbei jedoch berücksichtigen sollten : Viele Autofahrer können nicht selbst ermitteln, ob es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Diese Frage kann ein KFZ-Gutachter / Unfallgutachter beantworten. Rufen Sie unseren KFZ-Gutachter unverbindlich an. Tel.: 030-60054593 .Unser KFZ-Gutachter / Unfallgutachter kann für Sie kostenlos ermitteln, ob es sich in Ihrem Fall um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. | | | | Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. Januar 2011 um 15:59 Uhr | Dieses KFZ-Gutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen. Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nicht nur die Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug beziffern , sondern auch anfallende Nebenkosten. Damit können Sie Ihren Anspruch genauer ermitteln und bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Ein Kurzgutachtens hat gegenüber einem Kostenvoranschlag folgende Vorteile: - Ein Kurzgutachten gilt als Beweismittel.
- Die 10% für den Kostenvoranschlag fallen für Sie nicht an.
- Es werden Nebenkosten wie Minderwert, Ausfallpauschalen usw. im Endergebnis berücksichtigt.
- Der Sachverhalt wird dokumentiert und für Sie archiviert.
- Für die Reparaturkalkulation werden ausschließlich die marktüblichen Arbeitslöhne der Herstellerwerkstatt berücksichtigt.
- Die Schadenersatzkosten (netto) bekommen Sie auch ohne Nachweis einer Reparatur erstattet.
- Unser KFZ-Gutachter steht Ihnen in Berlin beratend zur Seite
Vor Ort Service Ob direkt am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause, unsere Unfallgutachter / KFZ-Gutachter kommen auch zu Ihnen (in Berlin und Umgebung), um Ihr Fahrzeug zu begutachten. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in unserer Geschäftsstelle in Berlin Charlottenburg vorzufahren und durch einen unserer Kfz-Gutachter / Unfallgutachter begutachten zu lassen. Vereinbaren Sie mit dem Kfz-Gutachter einfach einen Termin. Unser Telefonservice Sie hatten unglücklicherweise einen Unfall und sind sich unsicher über das weitere Vorgehen nach diesem Verkehrsunfall ? Lassen Sie sich unverbindlich und kompetent durch unseren KFZ-Gutachter / Unfallgutachter beraten. Unser Unfallgutachter steht Ihnen gerne beiseite und hilft Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen. Unser Unfallgutachter / Kfz-Gutachter kennt Ihre Rechte und kann Sie vorab unverbindlich am Telefon beraten. Unsere KFZ-Gutachter / Unfallgutachter stehen Ihnen in Berlin Charlottenburg zu folgenden Zeiten zur Verfügung :
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