Wiederbeschaffungsdauer PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, 13. Dezember 2010 um 18:38 Uhr

Die Wiederbeschaffungsdauer ist die Zeit, die der Geschädigte im Fall eines Totalschadens benötigt, um eine vergleichbares Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben. Je nach Fahrzeugtyp und der damit unterschiedlich herrschenden Marktverfügbarkeit ist in der Rechtsprechnung eine Wiederbeschaffungsdauer von 10 bis 14 Tagen anerkannt.