Verbringungskosten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, 13. Dezember 2010 um 18:20 Uhr

Verbringungskosten - fiktive Abrechnung

Wenn Ihr Fahrzeug im Rahmen der Reparaturdurchführung beispielsweise in eine Lackiererei oder in einen Karosseriebetrieb verbracht werden muss, dann fallen Verbringungskosten an. Derartige Kosten können auch innerhalb des Betriebes entstehen und auch geltend gemacht werden.

Viele Versicherungen akzeptieren die Verbringungskosten bei einer Fiktiven Abrechnung nicht an. Jedoch gibt es in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Entscheidungen,  die auch bei fiktiver Abrechnung Verbringungskosten billigen. 


Zuletzt aktualisiert am Samstag, 18. Dezember 2010 um 10:34 Uhr