| Reparatur-Kostenübernahme |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Montag, 13. Dezember 2010 um 17:32 Uhr |
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen wollen bevor die Versicherung bezahlt hat und Sie selbst nicht in Vorleistung treten wollen, sollten Sie sich die Versicherung bitten, eine Reparaturkosten-Übernahme- Erklärung an die Werkstatt zu senden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Werkstatt und der Versicherung. Ansonsten erfolgt die Reparatur, jedoch wird Ihr Auto nicht eher herausgeben bis die Reparaturkosten gezahlt werden. Viele Werkstätten bieten auch die Möglichkeit einer Abtretungserklärung. Sie treten damit an die Werkstatt Ihren Anspruch an die Reparaturkosten ab. Wichtig heirbei ist es, darauf zu achten, dass keine pauschale Abtretungserklärung unterzeichnet wird. Die Abtretung muss auf die Reparaturkosten beschränkt sein. |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, 18. Dezember 2010 um 10:38 Uhr |
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