| Merkantiler Minderwert/Wertminderung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Montag, 13. Dezember 2010 um 16:52 Uhr |
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Ein technisch noch so einwandfrei instand gesetztes Fahrzeug ist und bleibt ein Unfallfahrzeug. Wenn Sie Ihr verunfalltes, anschließend instand gesetzes Fahrzeug verkaufen wollen, sind Sie bezüglich Vorschäden offenbarungspflichtig. Der damit verbunden finanzielle Nachteil (Preisnachlass), den Sie mit aller Wahrscheinlichkeit beim Verkauf haben werden, soll bei der Regulierung des Unfallschaden durch den Merkantilen Minderwert/Wertminderung berücksichtigt werden. |
| Adressen |
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IDT Ingenieurdienstleistungen U-Bahn Kaiserdamm Größere Kartenansicht Telefon : 030 537 94 690
Größere Kartenansicht Vor-Ort-ServiceUnseren mobilen Service inSpandau erreichen Sie unter 030-60054593
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| Hinweis |
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| Gerne besichtigen wir Ihr Fahrzeug auch Vorort. |




