Merkantiler Minderwert/Wertminderung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, 13. Dezember 2010 um 16:52 Uhr

Ein technisch noch so einwandfrei instand gesetztes Fahrzeug ist und bleibt ein Unfallfahrzeug. Wenn Sie Ihr verunfalltes, anschließend instand gesetzes Fahrzeug verkaufen wollen, sind Sie bezüglich Vorschäden offenbarungspflichtig. Der damit verbunden finanzielle Nachteil (Preisnachlass), den Sie mit aller Wahrscheinlichkeit beim Verkauf haben werden, soll bei der Regulierung des Unfallschaden durch den Merkantilen Minderwert/Wertminderung berücksichtigt werden.