Was ist ein Bagatellschaden ? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Samstag, 11. Dezember 2010 um 11:20 Uhr

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die  Reparaturkosten eines Fahrzeuges nicht höher sind als 750,-€ (inkl. MwSt).

Was Sie  hierbei jedoch  berücksichtigen sollten :

Viele Autofahrer können nicht selbst ermitteln, ob es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Diese Frage kann ein KFZ-Gutachter / Unfallgutachter beantworten. 

Rufen Sie unseren KFZ-Gutachter unverbindlich an. Tel.: 030-60054593 .

Unser KFZ-Gutachter / Unfallgutachter kann für Sie kostenlos ermitteln, ob es sich in Ihrem Fall um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. 

 

KFZ-Sachverständiger Berlin / KFZ-Gutachter Berlin - Sie sind erst berechtigt, einen eigenen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl zur Ermittlung des Fahrzeugschadens zu beauftragen, wenn der Unfallschaden höher ist als 700,-€. Ansonsten handelt es sich um einen Bagatellschaden. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, um Ihren Anspruch auf Schadensersatz bei der Haftpflichtversicherung geltend machen zu können. Viele sind jedoch mit dieser Frage überfordert und können als Laiennnicht beurteilen, ob es sich um  einen Bagatelschaden handelt. Das kann eigentlich nur ein KFZ-Sachverständiger / Unfallgutachter bzw. KFZ-Sachverständiger. Und daher benötigt der Geschädigte im Grunde schon  einen KFZ-Sachverständiger / Unfallgutachter bzw. KFZ-Gutachter, um diese Entscheidung treffen zu können, ob ein Gutachten notwendig ist oder nicht. Daher bietet unser KFZ-Gutachter / Unfallgutachter bzw. KFZ-Sachverständiger in Berlin Ihnen die kostenlose Möglichkeit, den Schaden vorab zu besichtigen, um überhaupt entscheiden zu können, ob ein Gutachten notwendig ist. Rufen Sie unseren KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger in Berlin an 030-60054593, IDT KFZ-Sachverständiger Berlin / KFZ-Gutachter Berlin 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. Januar 2011 um 15:59 Uhr