| Unfallgutachten / KFZ-Schadengutachten |
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| Geschrieben von: Administrator | ||
| Freitag, 10. Dezember 2010 um 17:16 Uhr | ||
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Ein Unfallgutachten beinhaltet alle Faktoren, die notwendig sind, um Ihren Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicheruing des Unfallverursachers geltend machen zu können. Ferner muss ein Unfallgutachten auch den rechtlich Anforderungen genügen. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) müssen Sie Ihren Schadensersatzanspruch nachweisen. Daher haben Sie als Geschädigter laut Rechtsprechung ohne Vorbehalt das Recht, einen KFZ-Gutachter frei zu wählen, der für Sie ein Unfallgutachten zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe erstellt. Nur mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter kann ein finanzieller Nachteil für Sie vermieden werden, indem die Schadensermittlung an Ihrem Fahrzeug neutral durchgeführt wird. Ein Unfallgutachten kann je nach Schadensfall folgenderelevante Angaben beinhallten:
Rufen Sie unseren KFZ-Sachverständiger / Unfallgutachter / Kfz-Gutachter unverbindlich an. IDT - KFZ-Sachverständiger Berlin / KFZ-Gutachter Berlin - Tel.: 030-60054593 |
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Dezember 2010 um 19:17 Uhr |
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