Unfallgutachten / KFZ-Schadengutachten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 10. Dezember 2010 um 17:16 Uhr

Ein Unfallgutachten beinhaltet alle Faktoren, die notwendig sind, um Ihren Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicheruing des Unfallverursachers geltend machen zu können. Ferner muss ein Unfallgutachten auch den rechtlich Anforderungen genügen.

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) müssen Sie Ihren Schadensersatzanspruch nachweisen. Daher haben Sie als Geschädigter laut Rechtsprechung ohne Vorbehalt das Recht, einen KFZ-Gutachter frei zu wählen, der für Sie ein Unfallgutachten zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe erstellt.

Nur mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter kann ein finanzieller Nachteil für Sie vermieden werden, indem die Schadensermittlung an Ihrem Fahrzeug neutral durchgeführt wird.

Ein Unfallgutachten kann je nach Schadensfall folgenderelevante Angaben beinhallten:

  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Zustandsbeschreibung inkl. Lichtbilddokumentation
  • Merkantiler Minderwert
  • Restwert
  • Nutzungsausfallpauschale

IDT - KFZ-Sachverständiger Berlin / KFZ-Gutachter Berlin - Einen KFZ-Unfall ist glücklcherweise nichts alltägliches. Wenn es dann mal passiert ist, kennen die wenigsten Ihre Rechte, vielleicht nicht einmal, wofür ein freier KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger überhaupt da ist. Viele Geschädigte, die unverschuldet einen Unfall hatten, wissen nicht was sie machen sollen und vertrauen sich der gegnerischen Haftpflichtversicherung an, weil Sie Ihr Recht nicht kennen, einen eigenen Sachverständigen ihres Vertrauens mit dem Unfallschaden zu beauftragen. Diese Tendenz, einen eigenen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger zu beauftragen, wurde von vielen Rechtsanwälten und KFZ-Sachverständiger bemängelt. Denn ein KFZ-Sachverständiger der Versicherung arbeitet als Erfüllungsgehilfe zunächst für die Versicherung. Daher sollte nach einem Unfall immer ein eigener KFZ-Sachverständiger / Unfallgutachter bzw. KFZ-Gutachter beauftragt werden. Die Kosten für den KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger übernimmt die haftende Versicherung des Unfallverursachers. Dieses Recht erlischt auch dann nicht, wenn die Versicherung einen eigenen KFZ-Sachverständiger / Unfallgutachter bzw. KFZ-Gutachter sendet, um ein KFZ-Gutachten zu erstellen. Der unverschuldete Geschädigte muss dieses KFZ-Gutachten des KFZ-Gutachters der Versicherung nicht akzeptieren. Nicht ohne Grund hat die Rechtsprecheung dem Geschädigten das Recht zugesprochen, den Unfallschaden einem eigenen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger seiner Wahl anvertrauen zu können.

 
Rufen Sie unseren KFZ-Sachverständiger / Unfallgutachter / Kfz-Gutachter unverbindlich an. IDT - KFZ-Sachverständiger Berlin / KFZ-Gutachter Berlin - Tel.: 030-60054593

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Dezember 2010 um 19:17 Uhr