Wieviel zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Totalschaden ? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von: Administrator   
Samstag, 11. Dezember 2010 um 21:59 Uhr

Bei einem Totalschaden hat der Geschädigte Anspruch auf einen Zahlbetrag, der es ihm ermöglicht, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben, das seinem verunfallten Fahrzeug entspricht. Dieser Zahlbetrag entspricht dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes seines Fahrzeuges, das im Unfallzustand noch veräußert werden.

Regulierung beim Totalschaden :  

Auszahlung = Wiederbeschaffungswert - Restwert    

Der Restwert entspricht dem Geldbetrag, den man noch für sein Fahrzeug im verunfallten Zustand auf dem regionalen Markt erzielt.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 18. Dezember 2010 um 10:27 Uhr