Wer kann mich nach einem unverschuldeten Unfall unparteiisch beraten ? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 07. Dezember 2010 um 18:47 Uhr
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners benötigen Sie ein Gutachten als Beweissicherung.

Wichtig hierbei ist, dass Sie eine Beweissicherung von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen durchführen lassen. Die gegnerische Versicherung ist jedoch daran interessiert, den Haftpflichtschaden in eigener Regie abzuwickeln, was nicht zu Ihrem Vorteil sein muss. Akzeptieren Sie keinen Sachverständigen, den Ihnen die Versicherung vermitteln will.

Suchen Sie als erstes das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ Sachverständigen oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen und sprechen Sie mit ihm gemeinsam die notwendigen Schritte ab.

  • Holen Sie erst unabhängigen Rat bei einem KFZ Gutachter ein. Informieren Sie Ihre und die gegnerische Versicherung erst später.
  • Überlassen Sie die Abstimmung der gesamten Schadensregulierung keinem anderen als  Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem KFZ Sachverständigen und ggf. Ihrem Arzt.

Unsere KFZ Gutachter stehen Ihnen für diese Fragen unverbindlich in Berlin und Umland zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, 18. Dezember 2010 um 11:43 Uhr